Baustelleneinrichtung – was gehört dazu?

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Baustelleneinrichtung – was gehört dazu?

Darunter versteht man die Ausstattung einer Baustelle mit allen benötigten Komponenten. Neben Produktions-, Transport- sowie Lagereinrichtungen wird hierbei auch alles weitere geplant, was für die Fertigstellung des Bauprojekts wichtig ist. So stellt sich im Rahmen der Einrichtung nicht nur die Frage, welche Geräte, Maschinen, Arbeitskräfte, Baustoffe, Bearbeitungs- sowie Lagerflächen usw. benötigt werden, sondern auch wo genau auf der Baustelle diese ihren zentralen Platz finden.

Ein komplexer Prozess also, bei dem es nicht umsonst heißt: Gut vorbereitet ist halb gebaut.

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Art und Umfang der Baustelleneinrichtung sind dabei abhängig von: 

  • Größe des Bauobjekts
  • Art des Bauwerks
  • Bauzeit
  • Witterungseinflüsse
  • Lokale Einflüsse (zb. Nachbarbebauung)
  • Verkehrsanbindung
  • Versorgung mit Strom, Wasser etc.
  • innerbetriebliche Einflüsse wie z. B. Geräteverfügbarkeit

Von der ersten Planung bis zur abschließenden Vermessung

Die Einrichtung einer Baustelle umfasst alle bautechnischen Ausstattungen sowie deren Standorteinordnung. Der Baustelleneinrichtungsplan entsteht grob in drei Phasen:

  1. Planung bis Auftragsvergabe
    In dieser Phase wird das Bauverfahren bzw der Bauablauf festgelegt. Zudem dient das erstellte Grobkonzept als Grundlage für die Kalkulation.
  2. Planung nach Auftragsvergabe bis Baubeginn
    Zu diesem Zeitpunkt wird die ausführungsreife Planung umgesetzt. Das Konzept wird vervollständigt, konkretisiert und ggf. überarbeitet.
  3. Planung nach Baubeginn
    Zu dieser Phase kommt es, sobald sich Überarbeitungen im Bauablauf ergeben oder sich Randbedingungen, Bauverfahren ändern.

Im einzelnen bedeutet dies, dass bei der Einrichtung der Baustelle Geländerveränderungen, Transportwege und das Entfernen von Altlasten ebenso im Fokus stehen, wie die rechtzeitige Bestellung und Anlieferung der benötigten Geräte sowie die Planung, Beschaffung und Aufstellung der Lagerräume. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Sicherheit der am Bau beteiligten Personen zu legen. Alle notwendigen Mittel hierfür sind ebenfalls in der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.

Bevor es in die konkrete Phase der Planung geht, sollte die Baustelleneinrichtungsfläche vorab besichtigt werden. Während dieser Ortsbegehung entsteht ein guter Eindruck der Gegebenheiten als Basis eines verlässlichen Konzepts. Mit vor Ort sein sollten die verantwortliche Baufirma oder ein Experte jedes Gewerks. So ist sichergestellt, dass alle relevanten Informationen für den Einrichtungsplan gesammelt werden. Der Baustelleneinrichtungsplan selbst wird später maßstabsgetreu aufgezeichnet, so dass ersichtlich ist, was während der Bauphase wo auf dem Gelände Platz findet. Die entsprechenden Punkte werden final von einem Vermesser eingezeichnet.

Rechtlich alles im Griff & bestens kalkuliert

Spezielle Vorschriften sind in der Baustellenverordnung, der Verkehrssicherungspflicht, der Arbeitsstätteverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz geregelt. Die Baustellenverordnung legt dabei fest, was bei der Planung der Ausführung, der Koordinierung wie der Beauftragung der Gewerke einzuhalten ist. Zudem beinhaltet sie die Pflicht der Arbeitgeber und sonstiger Personen als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften. Dass alle Personen, die die Baustelle betreten, diese auch wieder unbeschadet verlassen und darüber hinaus, dass das Gelände vor dem betreten Unbefugter abgesichert werden muss, ist in der Verkehrssicherungspflicht festgehalten. U.a. Fluchtwege und das Vorhandensein von Erste-Hilfe-Kästen sind Teil der Arbeitsstätteverordnung. Verantwortlich für die korrekte Umsetzung all dieser Verordnungen ist in der Regel der Bauherr selbst. Da dies eine sehr vielschichtige Aufgabe mit beträchtlicher Verantwortung ist, kann z.B. auch der Bauherren-Schutzbund oder die Baufirma zur Einrichtung der Baustelle beauftragt werden. So oder so bleibt der Bauherr mit der Aufsichtspflicht in der schlussendlichen Pflicht.

Die Baustelleneinrichtungs Kosten sollten nicht mehr als 5% – 10% der Baukosten bzw. der Auftragssumme betragen. Die endgültige Preis ist eine individuelle Berechnung anhand von

  • den benötigten Maschinen,
  • der Menge an Personen auf der Baustelle,
  • der Größe des Grundstücks und ferner
  • der Art der Abrechnung.

Die Kostenberechnung umfasst dabei die Ladekosten für Geräte, Unterkünfte, Werkzeuge etc., Frachtkosten für Gütertransport und darüber hinaus die Auf-, Um-, Abbaukosten sämtlicher Geräte, Container, Medien usw. Ist die Baustelleneinrichtung eine Leistungsposition des Leistungsverzeichnisses kommen des weiteren Kosten für Abschreibungen, Verzinsungen, Reparatur der Vorhaltegeräte dazu sowie Energiekosten, Miete für die Baustelleneinrichtungsfläche und Reinigungskosten. In beiden Fällen muss der Aufwand für die Bauleitung plus etwaige Versicherungen mit einkalkuliert werden.

Baustelleneinrichtung: Kameratürme entwickeln sich zum Standard

Schon im Rahmen der Planung wird deutlich, wie viel Güter mit hohem Wert während der Bauphase auf dem Gelände vorhanden sind. Zudem gehen viele Beteiligte ein und aus. Wer gehört zu welchem Gewerk? Ist diese Person wirklich Teil der Baumannschaft? Hier jederzeit den Überblick zu behalten ist schwer. Zudem gilt es einen enormen Umfang an Vorschriften zu beachten. Und dies eben auch über die normale Arbeitszeit hinaus. Warum also nicht garantierte 24/7 Sicherheit auf der Baustelle direkt in die Einrichtungsplanung mit aufnehmen?

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