
FAQ – häufig gestellte Fragen
ACHTUNG: Aktuell werden unsere FAQ überarbeitet. Einige Informationen können veraltet und nicht mehr korrekt sein
Wie können wir Ihnen helfen? Hier finden Sie Antworten rund um folgende Themenbereiche Kosten, Lieferung, Technik und Datenschutz sowie zu unserem Unternehmen.
Die mobilen Videotürme überwachen mittels intelligenter Videosoftware Ihr Gelände zu den Zeiten, die Sie abgesichert haben wollen. Die Kameras erkennen Personen und Autos und übermitteln die entsprechenden Meldungen an unsere 24-Stunden-Sicherheitszentrale, die durch unsere Sicherheitsspezialisten besetzt ist. Dort werden die Bilder gesichtet, verifiziert und nach Bedarf weitere Sofortmaßnahmen eingeleitet.
Unsere Techniklösungen und Services sind aufgrund unserer Erfahrungswerte als Europas Nr.1 absolut ausgereift und durchdacht. Wir sorgen dafür, dass die Funktionskette der Überwachung von Anfang bis Ende in unseren Händen bleibt: Die Videoaufnahmen werden in unserer firmeneigenen, 24/7 besetzten Alarmzentrale professionell geprüft, um Fehlalarme zu vermeiden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Zudem setzen wir nächtlich unser grünes Licht als Präventivmaßnahme ein – denn Ihnen und Ihrer Baustellensicherheit hilft die Abschreckung im Vorfeld am besten!
Wir kommen zu Ihnen, beraten Sie und erstellen eine individuelle Risikoanalyse. Anhand dieser Informationen sprechen wir unsere Empfehlung aus und Sie entscheiden, wie viele Türme Sie installiert bekommen möchten.
Wie bieten Ihnen unterschiedliche technische Lösungen an, die mit unserer modernen Kameratechnik verschiedenste Areale überwacht. Je nach BauWatch-System bieten wir eine Reichweite bis zu 400 m, um so eine flexible und zuverlässige Detektion zu gewährleisten.
Unsere Sicherheitssysteme sind innerhalb einer Stunde funktionsfähig und einsatzbereit. Zuzüglich der notwendigen Logistik, können wir Ihnen je nach Überwachungsort schon 48 Stunden nach Ihrem Auftrag Ihre Baustelle per BauWatch absichern.
Das Videomaterial wird in der Kamera vor Ort gespeichert und nur im Falle eines Alarms durch die integrierte Erkennungssoftware an unsere Sicherheits- & Meldezentrale gesandt. Dort hat ausschließlich unser geschultes Sicherheitspersonal Zugriff und verifiziert die Aufnahmen als echten Alarm oder Fehlermeldung. Sollte es sich um einen Fehlalarm handeln, wird das Material gelöscht. Bei einem berechtigten Alarm, werden die Bilder an den vom Kunden vorher bestimmten Rezipienten weiter geleitet – einen Wachdienst oder die Polizei zum Beispiel.
Auch unter Einsatz der „BauWatch Baustellenüberwachung“ müssen Sie Ihre Versicherung weiterhin bestehen lassen, um etwaige Schäden (zum Beispiel auch außerhalb der Überwachungszeiten) abzudecken. Sie können allerdings häufig nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer Kosten bei Ihrer Prämie und Eigenbeteiligung einsparen.
Das wird individuell mit Ihnen als Kunden vorab geklärt. Unsere Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale geben den Alarm im Notfall weiter – an wen genau, ob Polizei oder Sicherheitsdienst, dazu beraten wir Sie gerne im Vorfeld.
Ja, wir können vorab festgelegte Bereiche, zum Beispiel den Fußweg jenseits eines Bauzauns, verpixeln und somit unkenntlich machen.
Die wachhabenden Mitarbeiter unserer Sicherheitszentrale werden rund um die Uhr von „BauWatch“ beschäftigt. Ob die Polizei oder ein Wachdienst im eintretenden Notfall von hier aus benachrichtigt werden sollen, entscheidet der Kunde bei Auftragsvergabe selber.
Aufgrund der integrierten intelligenten Erkennungssoftware in den BauWatch-Türmen ist ein ständiges Überwachen durch den Menschen nicht notwendig. Die Kameras geben in unserer firmeninternen 24-Stunden-Sicherheitszentrale Alarm, sobald Ungewöhnliches auf der Baustelle passiert, sodass sofort überprüft und gehandelt werden kann.
Wir bieten drei verschiedene Überwachungssysteme sowie diverses Zusatzzubehör an: Unsere Standardüberwachungstürme sind stromgebundene Videotürme. Für den autarken Einsatz gibt es den Solarturm mit integrierter Brennstoffzelle und für den Einsatz in Innenräumen empfehlen wir unser batteriebetriebenes Flex-System.
Bei unserer kabelgebundenen „BauWatch Standard“-Baustellenüberwachung garantiert ein integrierter Akku bei einer Unterbrechung der Stromversorgung die zuverlässige Funktion für weitere 48 Stunden.
Darüber hinaus können wir Ihnen das autonome System „BauWatch Solar“ anbieten, dass durch seine umweltfreundliche Stromversorgung, einer Kombination aus Solarenergie, Batterie und Generator (Hybrid PowerStation) dauerhaft ohne Stromanschluss Sicherheit bietet
Durch unsere automatisierte tägliche Fernwartung sowie die integrierte Serviceplattform sind wir in der Lage, Fehlfunktionen bzw. Ausfälle umgehend (innerhalb 24 Stunden) zu erkennen und zu beheben. Wir bieten somit eine höchstmögliche Systembetriebsbereitschaft.
Die BauWatch-Überwachungsanlagen können auf jedes definierte, meistens eingezäunte oder umbaute Areal programmiert werden. Somit lässt sich jede Fläche überwachen, die sich durch zum Beispiel Zäune oder Mauern klar eingrenzen lässt. Wir überwachen für Sie Baustellen, Lagerflächen, Leerstände, Infrastruktur-Bauprojekte, Hafenflächen, landwirtschaftliche Bereiche, Industrieanlagen, Logistik- und Recyclingareale sowie jede Form des Innenraums.
Nein. Der Arbeitslohn, meist noch zuzüglich hoher Nachtzuschläge, übersteigt die Kosten unserer Sicherheitslösungen erheblich. Zudem sind menschliche Überwachungen Ausfall- und Fehleranfälliger als unsere. Wo menschliche Arbeitskraft dann nicht mehr ausreicht, helfen unsere zuverlässigen, intelligenten, technischen Lösungen.
Nein, denn unsere Kamerasysteme übertragen keinen unterbrechungsfreien Live-Stream in die BauWatch-Leitstelle. Die permanente Bildanalyse zur Detektion erfolgt durch die intelligente Analyse-Software, mit der unsere Überwachungssysteme arbeiten. Erst, wenn ein Alarm ausgelöst wird, greifen unsere Mitarbeiter live auf die Kamera zu, um zu prüfen, was die Alarmursache war. Es wird jedoch kein ständiges Live-Monitoring des Bildmaterials an Bildschirmen durch Mitarbeiter durchgeführt.
Der von unseren Überwachungssystemen erstellte Videostream wird in der Regel ausschließlich lokal im Kameraspeicher abgelegt und nach zehn Tagen automatisch gelöscht. Der generierte Video-Feed durchläuft dabei permanent ein Video-Content-Analyse-System, die eingesetzten Algorithmen erkennen selbstständig auffällige Bildveränderungen. Erst, wenn ungewöhnliche Aktivitäten detektiert werden, sendet das System eine entsprechende Aufzeichnung an unsere Leitstelle. Die Aufzeichnung beginnt fünf Sekunden vor Auslösung des Alarms und stoppt 25 Sekunden nach dem Ende auffälliger Bewegungen. Die Bilddaten werden verschlüsselt gespeichert und im Bedarfsfall bis zu 21 Tagen für die Strafverfolgungsbehörden vorgehalten. Danach erfolgt eine Löschung.
Nein, während der technischen Aufzeichnung zur Detektion von auffälligen Bewegungen werden stark reduzierte Auflösungsqualitäten und reduzierte Frame-Raten-pro-Sekunde genutzt. Auf diese Weise wird die schnellstmögliche Alarmauslösung mit Videosequenz-Übermittlung gewährleistet. Dabei sind keinerlei Rückschlüsse auf die Identität der aufgezeichneten Personen oder beispielsweise amtliche Kennzeichen an Fahrzeugen möglich.
Unsere hochentwickelten Überwachungssysteme wie der Kameraturm BauWatch GreenLight erstellen grundsätzlich Videos, die allerdings nicht permanent gespeichert, sondern nach 10 Tagen automatisch gelöscht werden. Diese Videos werden zudem ausschließlich bei einem Alarm an die Leitstelle übertragen und liegen nur lokal im Kameraspeicher vor. Die einzige Ausnahme stellt unser System BauWatch WebWatch zur Baustellendokumentation im Zeitraffer dar. Hier werden ein bis vier Einzelbilder pro Stunde erstellt, die wir abschließend zu einem Dokumentationsvideo zusammenfassen und an unsere Kunden weitergeben.
Nein, BauWatch setzt auf die persönliche Betreuung der verschiedenen mobilen Videoüberwachungssysteme durch die hauseigenen Mitarbeiter in der permanent besetzten Leitstelle. Hinter jedem System stehen BauWatch-Mitarbeiter, die bei einem Alarm umgehend intervenieren, am Bildschirm live den Vorgang prüfen und per integriertem Lautsprecher direkt eingreifen.
Die Videoüberwachungssysteme werden regelmäßig automatisiert auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft und, wenn nötig, umgehend von einem BauWatch-Servicetechniker gewartet. Dank unseres stetig wachsenden Netzes sind wir bundesweit mit hauseigenen Technikern für unsere Kunden da. Viele Störungen beheben wir allerdings unkompliziert per Fernwartung über unsere eigens entwickelte Wartungsplattform. Und auf Ereignisse wie Stromausfälle sind die meisten unserer Systeme durch einen integrierten Notfall-Akku vorbereitet, der einen unterbrechungsfreien Betrieb für 48 Stunden gewährleistet. Längere Ausfälle kommen bei BauWatch daher nicht vor.
Obwohl unser am häufigsten eingesetzter Kameraturm BauWatch GreenLight standardmäßig mit schonenden grünen LED-Scheinwerfern ausgestattet ist, geht es auf Wunsch auch deutlich diskreter. Optional können alle Systeme auch mit Infrarotscheinwerfern bestückt werden. Als weitere Alternative bietet BauWatch das System BauWatch Thermal an. Es arbeitet mit hochmodernen Wärmebildkameras und benötigt keine zusätzlichen Scheinwerfer.
Unser Videoüberwachungsturm BauWatch GreenLight ist mit grünen LED-Strahlern ausgestattet, da Grünlicht nachweislich verträglicher für Tier und Mensch ist, als irritierendes Weißlicht. Mit der Zeit hat sich zudem ein weiterer positiver Effekt gezeigt: Weil das grüne Licht auf der Baustelle heute in der Regel sofort mit BauWatch assoziiert wird, machen Diebesbanden oft einen Bogen um die gesicherten Areale. Von diesem Präventivschutz profitieren Kunden in doppelter Hinsicht, weil ein Diebstahl und die damit verbundenen Schäden an Türen, Zäunen, Gebäuden oder Maschinen gar nicht erst entstehen.
BauWatch überwacht für Sie Areale, Freigelände und Gebäude aller Art, denn das Prinzip hinter unserer Sicherung funktioniert immer gleich: Unsere unterschiedlichen Kamerasysteme detektieren in gemeinsam mit unseren Kunden festgelegten Zeiträumen jedes Fahrzeug und jede Person, die sich Zugang verschaffen will – völlig unabhängig vom Geländetyp. Dank der Verbindung mit unserer durchgehend besetzten Leitstelle greifen wir bei einem Alarm sofort persönlich ein und verwarnen die am Bildschirm erkannten Personen über die installierten Lautsprecher. Wenn nötig, rufen wir die Polizei oder den von Ihnen benannten Sicherheitsdienst. Auf diese Weise sichern wir Baustellen ebenso wie Leerstände, Energieanlagen, Kiesgruben, Parkplätze, Wertstoffhöfe oder Lagerplätze gegen den Zutritt unbefugter Personen.
Je nach Einsatzbereich und Infrastruktur bieten wir das passende Überwachungssystem für Ihr Projekt an. Speziell für sie Überwachung von Innenräumen haben wird das Kamerasystem BauWatch Flex im Programm. Pro Set arbeiten bis zu 6 Kameras parallel und detektieren jede auffällige Bewegung im Überwachungsbereich. Die kompakten Kameras mit integrierten Bewegungsmeldern sind akkubetrieben, können unauffällig auf den verschiedensten Untergründen montiert werden und stehen mit unserer tags und nachts unterbrechungsfrei besetzten Leitstelle in Verbindung. So können wir umgehend intervenieren, sobald sich jemand unbefugt Zutritt verschafft.
Alle Kamerasysteme von BauWatch stehen mit unserer hauseigenen, permanent besetzten Leitstelle am Firmensitz in Ratingen in Verbindung. Bei der Alarmüberwachung setzen wir ausschließlich auf unser erfahrenes und gut eingearbeitetes Fachpersonal: in der Nacht, an Wochenenden und ebenso an Feiertagen. So stellen wir sicher, dass die Bewachung Ihres Eigentums immer von jemandem betreut wird, der sich mit der Technik ebenso auskennt wie mit den Abläufen im Falle eines Alarms. Bei BauWatch liegt die komplette Prozesskette in einer Hand, damit der Abstimmungsaufwand für unsere Kunden auf ein absolutes Minimum reduziert wird.
Fehlalarme kommen bei BauWatch fast nicht vor. Das hat zwei Gründe: Erstens ist die intelligente Steuer- und Analysesoftware in unseren Überwachungssystemen über die Jahre kontinuierlich so weiterentwickelt worden: Kein Mensch oder Fahrzeug gelangt unbemerkt in den Detektionsbereich, zugleich löst aber auch nicht jede Feldmaus oder kurzzeitige Schwankung in der Stromversorgung gleich einen Alarm aus. Zweitens können unsere erfahrenen Mitarbeiter in der Leitstelle am Bildschirm jederzeit live überprüfen, wer oder was einen Alarm ausgelöst hat. Deshalb verursacht ein loses Flatterband der ein streunender Hund auch nicht gleich einen Polizeieinsatz. Falls dies erforderlich ist, melden wir uns bei Ihnen und weisen auf lockere Bauteile hin.
Nein, die Videoüberwachung Ihres Eigentums zum Schutz vor Entwendung oder Beschädigung verstößt nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine datenschutzkonforme Videoüberwachung Ihrer Objekte zum Schutz vor Diebstahl oder Sabotage ist fast immer möglich, wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Bei BauWatch kennen wir uns mit den Rahmenbedingen aus und wissen, welche Konsequenzen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Ihre individuell geplante Objektsicherung hat.
Abhängig von Ihrer Versicherung kann eine Überwachung der Baustelle oder anderer Objekte die Grundlage für einen vergünstigten Haftschutz sein. Informieren Sie sich zu den jeweiligen Leistungen und Konditionen am besten direkt bei Ihrem Versicherungsanbieter.
In der Datenschutz-Grundverordnung gibt es keine expliziten Anweisungen zum Einsatz von Überwachungskameras. Die DSGVO regelt jedoch den Umgang mit persönlichen Daten und deren Speicherung und Weiterverarbeitung. Daraus lassen sich die Rahmenbedingungen für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung ableiten. Diese ist beispielsweise möglich, wenn ein sogenanntes „begründetes Interesse“ vorliegt. Baustellen, Leerstände und zahlreiche weitere Objektarten gegen Diebstahl oder Vandalismus zu sichern ist ein begründetes Interesse im Rahmen der DSGVO.
Kommt es zum Diebstahl auf der Baustelle, Einbruch in Container oder zu (durch Vandalismus oder Diebstahl verursachte) Beschädigungen am Objekt selbst, haftet bis zur finalen Abnahme der Bauherr. Eine wirksame Überwachungslösung, die präventiv wirkt und kostenintensive Schäden von vornherein auf ein Minimum reduziert, ist daher grundsätzlich empfehlenswert.
Bei einem begründeten Alarm intervenieren wir umgehend persönlich über die vor Ort in unsere Überwachungssysteme integrierten Lautsprecher und rufen die Polizei oder den vom Kunden benannten Sicherheitsdienst. Aufzeichnungen von Straftaten übergeben wir zum Zwecke der Strafverfolgung ebenfalls an die Polizei. Maximal 21 Tage werden die Videos für die Strafverfolgungsbehörden vorgehalten, bevor sie aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben dauerhaft wieder gelöscht werden.
Obwohl BauWatch aus der Baustellenüberwachung kommt und dort bekannt geworden ist sichern wir heute zahlreiche weitere Objekte und Geländearten. Typische Einsatzbereiche sind Sand- und Kiesgruben, sensible Energieanlagen und Leerstände jeder Art und Größe. Auch mit Lost Places kennen wir uns aus – und das Beste ist: Lost Placer kennen uns. Gelände, an denen ein Schild auf die Sicherung durch BauWatch hinweist, werden von den Hobby-Abenteurern gemieden. Denn auch sie machen sich strafbar, wenn sie das Gelände unbefugt betreten, und müssen mit entsprechenden Strafen rechnen, wenn die Polizei zum Einsatz kommt.
Streng genommen kann niemand auf die Kamera-Aufzeichnungen zugreifen, nicht einmal unsere Kunden oder wir selbst. Die zur Bewegungsdetektion erstellten Video-Aufzeichnungen sind nur lokal in der Kamera selbst gespeichert und werden nach 10 Tagen automatisiert gelöscht. Einzige Ausnahme: Wird ein Alarm ausgelöst, erhalten die Sicherheits-Mitarbeiter in unserer durchgehend besetzten Leistelle Zugriff auf die Kamerabilder, um zu prüfen, was den Alarm ausgelöst hat. Auch in diesem Fall wird die Aufzeichnung nicht dauerhaft gespeichert, sondern maximal 21 Tage vorgehalten, für den Fall, dass die Polizei sie im Rahmen einer Strafverfolgung anfragt. Nach 21 Tagen werden auch diese Aufzeichnungen dauerhaft gelöscht.
Das für die Bewegungsdetektion vom System erstellte Videomaterial wird standardmäßig nicht übermittelt. Die Daten liegen ausschließlich lokal im Speicher des vor Ort installierten Videoüberwachungssystems vor und werden nach 10 Tagen automatisch gelöscht. Nur im Alarmfall werden die Bilddaten an die Leitstelle übertragen und dort ausschließlich von unseren eigenen Mitarbeitern gesichtet. Sie prüfen und ermitteln, was der Auslöser des Alarms war. Im begründeten Fall kann die Aufzeichnung innerhalb von 21 Tagen nach Erstellung (zur Strafverfolgung) an die Polizei übergeben werden, sofern ein entsprechender Antrag vorliegt. Danach werden die Bilddaten dauerhaft gelöscht. Einzige Ausnahme: Nutzen Kunden BauWatch LiveView, können sie im Rahmen der (datenschutzrechtlichen Vorgaben) zeitlich begrenzt auf den Live-Feed der Videoüberwachungssysteme zugreifen. Eine Speicherung oder weitere Übermittlung/Vervielfältigung des Videomaterials findet dabei nicht statt.
Ein Zugriff externer Mitarbeiter ist organisatorisch ausgeschlossen, da BauWatch nur eigene Mitarbeiter und keine Subunternehmen bzw. externen Dienstleister im Bereich der Wartung einsetzt. Wir sind daher in vollem Umfang für den Betrieb und die Wartung der eingesetzten Videoüberwachungssysteme im Sinne der vertraglich geregelten Dienstleistung verantwortlich.
Ja, bei BauWatch kennen wir jede einzelne Person namentlich, die einen Zugriff auf unsere Videoüberwachungssysteme hat. Intern ebenso wie auf Kundenseite. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass keine unbefugten Personen Einblick in die Videodaten nehmen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Video-Aufzeichnungen im Regelfall ohnehin von niemandem eingesehen werden können, sofern kein Alarm ausgelöst wurde – auch nicht bei BauWatch. Die Bilddaten liegen nur im lokalen Kameraspeicher vor und werden nach 10 Tagen automatisch gelöscht.
Auf das Vorhandensein unserer Videoüberwachungssysteme weisen wir entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben hin. An den Baufeldbegrenzungen sind Schilder angebracht, die auf die Überwachung des Geländes und auf die verantwortliche Stelle hinweisen (gemäß Art. 13 ff. DSGVO). Zudem stellen wir unseren Kunden detaillierte Hinweisschilder zur Verfügung, die wir deutlich sichtbar in den Eingangsbereichen der überwachten Areale anbringen. Mit diesem auffälligen Hinweis entsprechen BauWatch-Kunden der geforderten Transparenz und erfüllen die Informationspflicht gemäß Datenschutz-Grundverordnung.
Auf der Baustelle dient die Objektbewachung durch BauWatch dem Schutz des Eigentums des Auftraggebers. Das sind beispielsweise Baustellengeräte, die Baustelleneinrichtung, Werkzeuge, Materiallager, Baustellencontainer und an den Gebäuden bereits verbaute Bauteile. Weitere Interessen des Eigentümers sind – neben dem Schutz seines Eigentums vor Diebstahl – die Sicherung des Hausrechts und der Schutz vor Vandalismus und Verwahrlosung. Diese Interessen berechtigen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Installation einer Baustellenkamera für die Videoüberwachung. Entsprechend ist dieser Zweck als Nachweis bereits im Auftrag schriftlich fixiert und ebenso im Sicherheitszertifikat, das BauWatch den Kunden ausstellt.
Nein, BauWatch-Videoüberwachungssysteme werden eingesetzt, um Privatgelände gegen unbefugte Personen zu sichern, die sich unerlaubt Zutritt verschaffen wollen. Es findet keine Überwachung, Ton- oder Videoaufzeichnung öffentlicher Räume statt. Die Kamerablickwinkel sind so ausgerichtet, dass öffentliche Bereiche nicht erfasst werden. Dort, wo die Videosysteme den öffentlichen Raum aufgrund einer alternativlosen Kameraausrichtung dennoch im Blickwinkel haben, wird der erfasste Bereich per Masking-Verfahren vollständig geschwärzt. In den überwachten Arealen gilt zudem: In der Regel arbeitet die Videoüberwachung außerhalb der Arbeitszeiten, sodass sich keine Mitarbeiter, Kunden oder Dienstleister zu den voreingestellten Überwachungs- / Alarmzeiten im Detektionsbereich aufhalten sollten.
Weil unsere Videoüberwachungssysteme außerhalb der regulären Arbeitszeiten in Betrieb gehen, werden Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister auf dem Gelände in der Regel auch nicht gefilmt, sodass hier kein Interessenskonflikt entsteht. Wer von den Kameras erfasst wird, hält sich folgerichtig außerhalb der Arbeitszeit und somit unbefugt auf dem Gelände auf. Sollten Einsätze und Tätigkeiten auf dem überwachten Gelände während der mit dem Kunden definierten Überwachungszeiten erforderlich sein, muss der Kunde dies vorher anmelden, sodass die Videoüberwachungstürme in diesem Zeitraum nicht in Betrieb genommen werden.
Bei einem Alarm greifen die Mitarbeiter in unserer Leitstelle unmittelbar und live auf die Kameras und Lautsprecher unserer mobilen Videoüberwachungstürme zu. Die Datenübertragung erfolgt über das UMTS-Netzwerk der Deutschen Telekom (3G/4G/LTE) und ein Virtual Private Network (VPN). Auf diese Weise gewährleisten wir eine besonders hohe Datensicherheit bei der Übertragung an die BauWatch-Leitstelle in Ratingen.
Die Kameras unserer mobilen Videoüberwachungstürme sind schwenkbar, werden bei der Einrichtung jedoch auf einen genau definierten Detektionsbereich fixiert, der beispielsweise öffentliche Räume ausspart. Die Schwenkfunktion kommt erst dann (erneut) zum Einsatz, wenn die Kamera von der Leitstelle in Ratingen aus neu ausgerichtet wird – etwa, um auf einen Baufortschritt und entsprechende Veränderungen des zu sichernden Areals zu reagieren. Auch die Zoomfunktion der BauWatch-Systeme ist begrenzt. Sie wird nur dann eingesetzt, wenn ein Alarm ausgelöst wurde und die Interventionskräfte vor Ort unterstützt werden müssen.
Nein, unsere ausschließlich hauseigenen Sicherheitsmitarbeiter überwachen nicht live am Monitor. Die Überwachung funktioniert über eine softwaregestützte Detektion von Bewegungen in genau definierten Zeiträumen. Erst, wenn die Kamerasysteme eine Bewegung detektieren und ein Alarmsignal an die permanent besetzte BauWatch-Leitstelle senden, können unsere Mitarbeiter auf die Kamerasteuerung zugreifen. Sie überprüfen dann die tatsächliche Gefahrensituation vor Ort und weisen gegebenenfalls die Interventionskräfte am Tatort ein. Dabei handelt es sich in der Regel um die Polizei oder einen vom Kunden festgelegten Sicherheitsdienst.
Unsere mobilen Videoüberwachungssysteme wie der BauWatch GreenLight oder der BauWatch Thermal sind mit ihrer Höhe von 6 Metern und auffälligen Warnhinweisen an allen vier Seiten des quadratischen Fußes (1 m x 1 m) auch auf Distanz deutlich zu erkennen. Das ist auch gut so, denn auf diese Weise werden sie nicht nur von den Beschäftigten auf dem gesicherten Areal wahrgenommen – die besondere Stärke von BauWatch ist die hohe Präventionswirkung unserer Überwachungslösungen. Potentielle Diebe und Einbrecher, die unsere Kameratürme sehen (und oft auch unser Logo erkennen), lassen in der Regel von ihrem Vorhaben ab. Darüber hinaus sind unsere Kamerasysteme selbstverständlich gemäß den aktuellen Datenschutzbestimmungen gekennzeichnet und mit entsprechenden ikonografischen Darstellungen versehen.
An den Baufeldbegrenzungen weisen Schilder gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Überwachung des Geländes hin, ebenso wie auf die verantwortliche Stelle. Zusätzlich stellen wir unseren Kunden alle erforderlichen Hinweisschilder zur Verfügung, um der geforderten Transparenz und den Informationspflichten nachzukommen. Diese Schilder werden in der Regel deutlich sichtbar im Eingangsbereich der Videoüberwachung aufgestellt. Sie enthalten alle erforderlichen Angaben, die Interessenten benötigen, um sich an den Verantwortlichen zu wenden und Informationen über die Hintergründe und den Ablauf der Videoüberwachung zu informieren.
Die zeitlich stark limitierte Speicherung hochauflösender Videoaufzeichnungen erfolgt ausschließlich im begründeten Alarmfall. Dafür kann es drei Ursachen geben: In erster Linie dient die Aufzeichnung der Täterermittlung durch die Polizei bzw. die Strafermittlungsbehörden. Außerdem kann eine Aufzeichnung die Ermittlung des Tathergangs stützen, beispielsweise um der Nachweispflicht gegenüber dem Versicherungsträger nachzukommen. Schließlich kann eine nachträgliche Schadensermittlung im Falle technischer Störungen des Videoüberwachungssystems auf Grundlage einer Videoaufzeichnung erfolgen. Weil die Kamerasysteme von BauWatch nur außerhalb der Arbeitszeiten auf dem jeweils überwachten Gelände in Betrieb gehen, ist weitestgehend ausgeschlossen, dass Personen aufgezeichnet werden, die sich nicht unbefugt auf dem Areal befinden.
Ein Verpixeln ist in der Regel nicht erforderlich, weil die technischen Aufzeichnungen zur Bewegungsdetektion grundsätzlich in stark reduzierten Auflösungsqualitäten erstellt werden. Gesichter oder auch Autokennzeichen sind in dieser geringen Auflösungsqualität nicht erkennbar, Rückschlüsse auf die Identität der aufgezeichneten Personen sind daher nicht möglich. Eine HD-Aufzeichnung erfolgt erst dann, wenn ein Alarm ausgelöst wird. Dies ist nur in den vorher festgelegten Überwachungszeiträumen der Fall – also außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auf dem überwachten Gelände – oder wenn ein Sabotageversuch an der Kamera selbst detektiert wird.
Mobile Videoüberwachungssysteme von BauWatch wie der BauWatch GreenLight verfügen nicht über 360-Grad-Videokameras. Der Blickwinkel kann in voreingestellten Stufen zwischen 60 und 90 ausgerichtet werden, so dass ausgewählte Bereiche bereits bei Einrichtung der Kamera gezielt ausgespart werden. Ist eine technische Sichtfeldeinschränkungen dennoch erforderlich, etwa wenn öffentlicher Raum betroffenen ist (Gehwege, Straßen etc.), wird dieser Bereich per Masking-Verfahren komplett geschwärzt.