bau kamera für professionelle sicherheit

Zusatzinformationen für Anwohner
von kameraüberwachten Sicherheitsbereichen

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Zweck der Videoüberwachung

Zweck der Videoüberwachung ist der Schutz des Eigentums
unserer Auftraggeber, die Sicherung des Hausrechts und der Schutz gegen Vandalismus und vor Verwahrlosung. Die Kameras der Türme schauen dabei lediglich in Richtung des Schutzziels. Entsprechend den Vorgaben unserer Auftraggeber, liegt unser Augenmerk auf diesem. Eine 360° Überwachung ist nicht vorgesehen. Die Kameras werden von unserer Fachabteilung in eine Grundeinstellung gebracht.

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Überwachungsbereiche

Es wird explizit darauf geachtet, dass öffentliche Bereiche entsprechend den Vorgaben der DSGVO geschwärzt werden.
Ein Filmen von unbeteiligten Personen ist somit ausgeschlossen. Ein Ändern der Überwachungsbereiche ist ebenfalls lediglich durch unsere Fachabteilung möglich. Alle Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kameras haben, wurden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Durch unsere Sicherheitslösung werden keine Audioaufnahmen vorgenommen.


Schematische Darstellung des Überwachungsbereichs bei der Videoüberwachung